Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Arle GmbH (Büro-Technologie)
Kirchenstraße 6, 21244 Buchholz i.d.N. – im folgenden auch Lieferant oder Firma Arle genannt.

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere aktuellen Bedingungen vereinbart. Die Bedingungen werden auf Anforderung geliefert und sind im Internet unter https://www.arle.de/agb einsehbar. Durch die Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde (Besteller) sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die Annahme von AGBs des Bestellers durch die Firma Arle bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Arle.

2. Angebote und Preise
Alle unserer Angebote sind freibleibend insbesondere in Bezug auf Mengen, Lieferterminen bzw. -fristen. Abbildungen, Maße und andere Verkaufsunterlagen sind unverbindlich. Alle von uns genannten Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und mündlich sind Nettopreise und gelten zzgl. der Gesetzlichen Mehrwertsteuer außer ein Preis wird ausdrücklich als Bruttopreis angegeben. Sofern eine Lieferung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bestellung erfolgt, sind wir berechtigt Preiserhöhungen vorzunehmen, sofern sich Logistik- und oder Beschaffungskosten für uns erhöhen. Die Preiserhöhung ist von uns schriftlich mitzuteilen. Wir behalten uns vor Aufträge mündlich, schriftlich oder mit stellen einer Rechnung zu bestätigen.

3. Lieferungen, Fristen, Versand und Lieferungen
Die von uns genannte Lieferfristen sind grundsätzlich ausführlich geplant und werden nach Möglichkeit eingehalten. Dabei wird die uns genannte Frist der Selbstlieferung unserer Lieferanten zugrunde gelegt und vorausgesetzt. Bei unvorhersehbaren Umständen die die Lieferzeit verlängern, behalten wir uns Teillieferungen, eine Verlängerung der Lieferfristen sowie ein Rücktritt von dem gegebenen Auftrag vor. Teillieferungen sind als eigenständige Leistungen anzusehen. Die Lieferfristen verlängern sich automatisch um die zeitliche Differenz des Angebotes zur Bestellung bzw. Übergabe aller benötigten Unterlagen und Informationen die wir für eine sachgemäße Vorbereitung des Auftrages benötigen. Wir verzichten hiermit nicht auf unsere Rechte die aus dem Verzug des Bestellers hervorgehen. Schadenersatzansprüche wegen nicht erfüllen oder Verzug des Lieferanten gelten nur in Form des Rechts zum Rücktritt aus dem Vertrag. Ein Versand oder Transport der bestellten Ware erfolgt sofern nichts anderes vereinbart ist aus unseren Lägern, es gelten unsere Preise für Fracht, Versand und Versicherung. Wir behalten uns die Art des Versandes und den Dienstleister vor. Das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlustes der versandten Ware geht ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Versanddienstleister an den Besteller über. Die Entsorgung oder Recycling des Verpackungsmaterials ist nach Erhalt Aufgabe des Bestellers.

4. Rücktritt
Der Firma Arle wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt für alle nicht erfüllten Teile des Auftrages, wenn die noch offenen Teile des Auftrages durch höhere Gewalt, nicht möglich oder erheblich erschwert wird. Dazu zählen unter anderem Lieferschwierigkeiten der Lieferanten der Firma Arle, nachträgliche Modellabkündigungen oder Produktionsausfälle. Die Firma Arle verpflichtet sich in diesen Fällen den Besteller unverzüglich zu informieren.
Zum Rücktritt ist die Firma Arle außerdem berechtigt, wenn der Besteller falsche Angaben zu seiner Person, der bestellenden juristischen Person oder der entsprechenden Kreditwürdigkeit gemacht hat oder ein Insolvenzverfahren verschwiegen hat.

5. Sonstige Leistungen
Die Ziffern 3 und 4 dieser AGBs gelten entsprechend, wenn durch die Firma Arle Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollen und Wartungsmaterialien oder Ersatzteile bei Dritten bestellt werden müssen.

6. Zahlungsbedingungen
Alle unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach erhalt und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die eventuelle schriftliche Gewährung von Skonti sind Einzelfälle und gelten nur für den Auftrag in dessen Zusammenhang diese gewährt wurden. Die Firma Arle behält sich eine die Stellung von Teilrechnungen bei Teillieferungen vor. Ein Anspruch des Kunden auf die in § 286 Abs. 3 BGB geregelte 30-Tages-Frist besteht nicht. Bei Eintritt jeglicher Zahlungsschwierigkeiten des Kunden (z.B. Insolvenzverfahren) haben wir das Recht die bestehenden Forderungen als sofort fällig zu erklären. Eine Aufrechnung von Forderungen durch den Kunden ist nur rechtens, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Jegliche nicht schriftlich vereinbarte Abzüge werden weiterhin als Forderung behandelt. Alle Zahlungen an die Firma Arle haben nur an die auf den Rechnungen genannten Bankverbindungen zu erfolgen.

7. Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

8. Gewährleistung und Mängelansprüche
Gewerbliche Kunden sind dazu verpflichtet jegliche Gegenstände und Leistungen unabhängig von dem im Vorwege vereinbarten Zustand und der Art der Beschaffung (Miete, Leasing, Kauf oder Probestellung) unmittelbar nach Erhalt zu Prüfen ob etwaige Mängel bestehen. Die schriftliche Anzeige solcher Mängel hat spätestens drei Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich an die Firma Arle zu erfolgen. Eine Anmerkung von Mängeln bei den Liefernden (Versanddienstleistern, Technikern, Verkäufern oder Geschäftsführern) ist nicht ausreichend und gilt nicht als ordentliche Anzeige von Mängeln. Später festgestellte Mängel müssen der Firma Arle ebenfalls schriftlich und umgehend mitgeteilt werden. Bei unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Lieferung und Veränderung durch Dritte die nicht durch die Firma Arle genehmigt sind, erlischt ein Gewähranspruch sofort. Verwendung von nicht Originalteilen in oder an den gelieferten Produkten führen ebenfalls zu einem erlöschen der Gewährleistungsansprüche. Bei vorliegen eines Mangels der wie im vorherigen beschrieben einer korrekten Mängel Mahnung entspricht behält sich die Firma Arle vor ob ein Ersatz geliefert oder eine Nachbesserung erfolgt. Nach dreimaliger erfolglosen Nachbesserungsversuchen hat der Kunde Recht auf Rücktritt oder Minderung nach den §§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 BGB. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass ein Mangel offensichtlich, reproduzierbar oder dokumentiert ist. Der Firma Arle muss hierfür die erforderliche Zeit sowie der Zugang bzw. die Möglichkeit gegeben werden die Nachbesserung durchzuführen, andernfalls ist die Firma Arle von der Nacherfüllung befreit. Der Ort der Nacherfüllung ist der Sitz der Niederlassung mit welcher der Auftrag geschlossen wurde. Außerhalb von Gewährleistungsansprüchen ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Wird die Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes beim Kunden gewünscht, so werden die unter Gewährleistung fallenden Teile kostenlos geliefert, während die Arbeitslöhne, Wegezeiten und Fahrgelder zu Lasten des Kunden gehen. Im Prospektmaterial oder in Angebotstexte enthaltene technische Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren grundsätzlich auf Angaben der Hersteller. Wir können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden nicht garantieren. Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die GewährIeistungsfrist beträgt für neue Güter ein Jahr ab Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der von ihm gerügte Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Unbeschadet bleiben auch hier die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufrechtes. Gewährleistungsansprüche bezüglich von dritten entwickelter Software tritt die Firma Arle ab und übergibt die zustehenden Ansprüche an den Käufer. Für private Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gewährleistung für Datensicherheit
Der Kunde ist grundsätzlich zur täglichen Datensicherung verpflichtet. Die Firma Arle ist in der Haftung ausgeschlossen, wenn Daten unwiderruflich verstümmelt oder zerstört werden, die durch eine sachgemäße Sicherung und Wiederherstellung nicht verloren gegangen wären. Selbst nach Installation einer Backup-Software und dem Einrichten von Backup-Jobs durch die Firma Arle, ist diese nicht für die regelmäßige Überprüfung der Funktion der Backup-Jobs sowie regelmäßiger Wiederherstellungen für Testzwecke und somit die korrekte Ausführung der Backups verantwortlich – außer dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

10. Schutz und Urheberrecht
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte in Zusammenhang mit Hardware-Vertrieb oder Software-Leistungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebots- und Schulungsunterlagen etc. verbleiben bei uns bzw. unseren Vorlieferanten. Die genannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Kauf von Programmen verpflichtet sich der Kunde, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen, und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zu Schadensersatz verpflichtet.

11. Haftung
Für Verletzungen vertraglicher oder vor- oder nachvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung haften wir nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Software die von Drittanbietern entwickelt wurde, haftet nur der Hersteller und nicht die Firma Arle. Alle übernommenen Installations- und Reparaturleistungen werden fachgerecht ausgeführt. Jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die ständige Betriebsbereitschaft der von uns reparierten oder installierten Maschinen, Geräte und Software. Die Bestimmungen der Ziffer 8 dieser AGB hinsichtlich Fristen und Mitwirkungspflichten des Kunden gelten entsprechend. Die Haftung für Vermögensschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, für mittelbare Folgeschäden oder Mangelfolgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unsere Haftung auf den Betrag beschränkt, der durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist.

12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Besteller gepfändet oder sonst wie in Anspruch genommen, so sind wir sofort zu benachrichtigen. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne verbotene Eigenmacht zu verüben und zur Tilgung des Kaufpreises zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Gefährdung unseres Eigentumsrechtes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt Gutschrift zu dem am Tage des Eingangs der Vorbehaltsware bei uns gültigen Preises, höchstens aber in Höhe des Rechnungsbetrages.

13. Full-Service-, Wartungs- und Mietverträge inkl. Service
In der Wartungspauschale und in dem Kopienpreisen sind enthalten: Wartung, Reparaturen, An- und Abfahrtszeiten, erforderliche Verbrauchsmaterialien. Ausgenommen sind: Papier, Ersatzteile, insbesondere elektronische Bauteile, Heftklammern, Folien, andere Bildträger, farbiger Toner, Developer und Arbeiten, die nach der originalen Bedienungsanleitung durch den Kunden selbst durchgeführt werden können. Installation und Service für Controller, Printer, Netzwerk und Software werden nach Aufwand berechnet. A3-Kopien werden als A4 im Doppelklick abgerechnet. Für den Tonerverbrauch wird pro Original DIN-A4-Seite für Drucker und Kopierer 5% Deckung für Farb- und S/W-Ausdrucke als Basis zugrunde gelegt. Eine A4 Farb-Seite bezieht sich auf einen Deckungsgrad von 5% pro Farbe=20%. Zusätzlicher benötigter Toner wird fakturiert.
Pflege und Wartung erfolgen ausschließlich durch die Firma Arle. Soweit infolge unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien Reparaturen erforderlich sind, werden diese Kosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wartung erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten. Bei etwaigen auf Wunsch des Kunden außerhalb dieser Zeiten durchgeführten Arbeiten werden ihm die Mehrkosten berechnet. Die Abrechnung der Wartungspauschale erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder halbjährlich im Voraus. Die gesamte Druckleistung ist gemäß Gerätezähler nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, quartalsweise oder halbjährlich (je nach Vereinbarung) zu zahlen. Zu diesem Zweck hat der Kunde den Zählerstand am letzten Arbeitstag des Monats an die Firma Arle zu melden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Firma Arle berechtigt, dem Kunden eine geschätzte Anzahl von Drucken zu berechnen, die an die Druckanzahl der vergangenen Monate, bei erstmaliger Meldung an die vereinbarte Druckanzahl angelehnt ist. Die endgütige Abrechnung erfolgt, wenn der Kunde die Meldung des Zählerstandes nachholt. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Kunden ohne wichtigen Grund zahlt der Kunde Schadensersatz an die Firma Arle in Höhe des Betrages, der sich aus der Restlaufzeit in Monaten mal monatlicher Wartungspauschale ergibt. Alle gelieferten Verbrauchsmaterialien sind nur für die Verwendung des im Wartungsvertrag geführten Kopiergerätes bestimmt und bleiben bis zum Verbrauch im Eigentum der Firma Arle. Ziffern 8 und 9 dieser AGB sind sinngemäß anwendbar. Von uns gelieferte Materialien werden mit wirksamer Kündigung des Vertrages oder Veräußerung des Gerätes entsprechend der noch zu erwartenden Nutzung in Rechnung gestellt. Die Firma Arle ist berechtigt, die vereinbarte Wartungspauschale bzw. den Druck- oder Kopienpreis unter Einhaltung einer Frist von 2 Kalendermonaten (Änderungsfrist zum Monatsende) zu ändern, wenn sich für die Firma Arle Preisänderungen durch Vorlieferanten und/oder Lohn-/Materialkosten im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung um insgesamt mehr als 5 % ergeben haben. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, binnen vier Wochen nach Erhalt des Änderungsverlangens zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Andernfalls gilt der geänderte Preis nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart. Die Firma Arle ist nicht verpflichtet, solche Reparaturen im Rahmen des Wartungsvertrages auszuführen, deren Kosten im Verhältnis zum Zeitwert des Gerätes nach Ablauf möglicher Gewährleistungspflichten der Firma Arle oder im Verhältnis zu dem Betrag, der sich aus der Restlaufzeit des Wartungsvertrages in Monaten mal monatlicher Wartungspauschale ergibt, unverhältnismäßig und der Firma Arle nicht zumutbar sind.

14. Unwirksamkeitsklauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages sowie der zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Dies gilt auch entsprechend für regelungsbedürftige Sachverhalte, über die gar keine oder keine übereinstimmend verstandene Bestimmungen getroffen wurden. Die Parteien werden unwirksame oder fehlende Bestimmungen umgehend durch solche wirksamen ersetzen, die dem wirtschaftlichen und beabsichtigten Sinn des Vertrages entsprechen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des Öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Firmensitz (Buchholz in der Nordheide) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als in Hamburg zu erbringen. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch an jedem anderen, nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitender Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Übertragung
Die Firma Arle ist berechtigt, diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten oder auch nur einzelne Rechte und/oder Pflichten daraus auf Dritte zu übertragen. Der Besteller / Kunde erteilt für diese Fälle bereits mit Abschluss des Vertrages seine Zustimmung.

Stand März 2022